swift 1,3 gti motor tüv?

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon ThiemoSt200 » So, 16 Jan 2011, 15:05

Ja Fux, das meine ich! Wo steht das geschrieben?


MFG
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Im Rallye Sport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit 2 angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist (Walter Röhrl)

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Beitragvon Hoizfux » So, 16 Jan 2011, 19:51

ja den paragraphen musst dir selber raussuchen! irgendwo in der stvzo!
aber jeder tüv prüfer sollte dir das raussuchen können........
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Beitragvon Toxic » So, 16 Jan 2011, 21:17

Ich bin mir nicht mal sicher, dass das überhaupt in der StVZO explizit geregelt ist!?!

Ich gehe eher davon aus, das sich das aus der logischen Konsequenz erschliesst, das halt der Wagen zum Tage der Erstzulassung mit dem größeren Motor auch hätte zulassungsfähig sein müssen!

Es ist zwar viel Schei... in der StVZO geregelt, aber eben nicht solche Einzelfälle...

Aber bin mir nicht sicher, werde das mal verfolgen!


Gruß,
Andreas
"Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen!"
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Beitragvon ThiemoSt200 » So, 16 Jan 2011, 21:53

Moin
Ich bin mir auch nicht sicher. Bin gerade dabei mir die 255 Seiten StvZo zu gemüte zu führen, aber ich bezweifle das sowas genau geregelt ist. Auch für die Aussage das umbedingt eine Geräuschmessung und eine Abgasuntersuchung durchgeführt werden muss, hab ich bis jetz noch keinen § gefunden. Welches EU Land hat den die Liberalsten Regelungen für Sondereintragungen?

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Beitragvon Hoizfux » So, 16 Jan 2011, 22:33

das hat auf ale fälle mit irgendwelchen zulassungsgesetzen zu tun und diese reglung läuft in ganz deutschland so
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Beitragvon pcasterix » So, 16 Jan 2011, 23:32

Hi,

es gibt EU Recht , das steht immer über nationalem Recht.

Zur StVZO gibt es Ausführungsvorschriften. Technische Regeln und Verwaltungsvorschriften sind zu berücksichtigen. Am Besten einen Sachverständigen fragen, wo genau was steht.

Ich habe auch mit einem sonst sehr zugänglichen DiplIng vom TÜV gesprochen, er war vom Umbau auf die GTI Maschine überhaupt nicht begeistert. Es wird leider immer schwieriger.

Auch an eine ca. 7% im Abrollumfang größere Bereifung bei meinem Pajero ( Euro3 mit nachgerüstetem Partikelfilter ) will man wegen der Abgasbestimmungen nicht mehr ran.

Grüße
Peter
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Beitragvon ThiemoSt200 » So, 16 Jan 2011, 23:43

Ja bei neueren Fahrzeugen wie bei deinem Pajero jetzt mit ner Euro 3 Einstufung macht das ja auch irgendwo Sinn. Aber bei Fahrzeugen mit Euro Null ohne kat ist es doch nach meiner Ansicht absolut Hirnrissig. Wenn ich einen Motor mit Kat verbaue muss es doch besser werden als vorher. Ich verlange ja noch nicht mal das die bessere Euro Stufe von dem neuen Motor eingetragen wird. Aber auf diese Abgassonderuntersuchung könnte man doch zumindest verzichten.

MFG
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Beitragvon peci » Mo, 17 Jan 2011, 11:30

das mit den 7% kann man umgehen indem man die achsübersetzung anpasst.

ich hab bei meinem paj (lang mit verbreiterungen) von haus aus eine 5.29er diff übersetzung drin. die meisten anderen haben eine 4.88. daher hab ich das tachoritzerl von der 4.88 genommen und bei der typisierung drauf hingewiesen dass ich von 4.88 auf 5.29 verändert hab (im typenschein stehen beide drin)
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Beitragvon Hoizfux » Mo, 17 Jan 2011, 13:45

du darfst eine abgasuntersuchung nicht mit nem abgasgutachten verwechseln! :wink:

wenn du dem prüfer erklärst das du die abgasanlage komplett vom gti mit übernommen hast reicht ne abgasuntersuchung (ausser der prüfer wills ganz genau)
wenn du aber sagst das du die abgasanlage vom samurai mit kat oder etwas anderes verbaust dann brauchst ein abgasgutachten! selbiges brauchst auch bei ner grösseren leistungssteigerung - da sind schnell mal 3000-5000€ weg
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Beitragvon ThiemoSt200 » Mo, 17 Jan 2011, 15:15

Hoizfux hat geschrieben:du darfst eine abgasuntersuchung nicht mit nem abgasgutachten verwechseln! :wink:


Ja hab mich falsch ausgedrückt. Ja und genau darum geht da es mir ja. Das der eine Prüfer es so auslegt und der andere wieder so. Es muss doch eine Vorschrift geben die das regelt. Und die such ich halt.

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