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Dies sollte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von "Scheibe runter" werden. Daher an alle Moral-Apostel: "Setzen, sechs, am Thema vorbei!"
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Deshalb die Frage nun NUR an die "Scheibe-runter-Fans":
In der StVO oder StVZO gibt es wohl wirklich keine Vorschrift dazu. Soweit so gut. Aber wie gehe ich damit um, daß bei mir in den Papieren ausdrücklich steht: "Auflage: Auf öffentlichen Straßen Frontscheibe hoch klappen."
Wie ist das bei Euch? Habt ihr die Auflage auch drin?
Hat vielleicht jemand einen Fahrzeugschein mit EG-Typ G137 ohne diese dusselige Auflage?
Ich würde diese Auflage bei mir gern streichen lassen und benötige hierzu ein Vergleichsfahrzeug ohne Auflage.
Nur mal so nebenbei: Gibt andere, die sogar mit 200km/h und Brille bei ansonsten nacktem Gesicht unterwegs waren und es überlebt haben sollen
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