Frontscheibe klappen

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon dieselchen » Fr, 28 Okt 2011, 18:15

na, da hab ich ja was losgetreten :shock:

Dies sollte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn von "Scheibe runter" werden. Daher an alle Moral-Apostel: "Setzen, sechs, am Thema vorbei!" [-X

Deshalb die Frage nun NUR an die "Scheibe-runter-Fans":
In der StVO oder StVZO gibt es wohl wirklich keine Vorschrift dazu. Soweit so gut. Aber wie gehe ich damit um, daß bei mir in den Papieren ausdrücklich steht: "Auflage: Auf öffentlichen Straßen Frontscheibe hoch klappen."
Wie ist das bei Euch? Habt ihr die Auflage auch drin?
Hat vielleicht jemand einen Fahrzeugschein mit EG-Typ G137 ohne diese dusselige Auflage?

Ich würde diese Auflage bei mir gern streichen lassen und benötige hierzu ein Vergleichsfahrzeug ohne Auflage.

Nur mal so nebenbei: Gibt andere, die sogar mit 200km/h und Brille bei ansonsten nacktem Gesicht unterwegs waren und es überlebt haben sollen

:dancing:

http://www.google.de/search?gcx=c&q=fal ... qdOoba2LkP
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 28 Okt 2011, 18:53

dieselchen hat geschrieben:Soweit so gut. Aber wie gehe ich damit um, daß bei mir in den Papieren ausdrücklich steht: "Auflage: Auf öffentlichen Straßen Frontscheibe hoch klappen."

Ignorieren.

Was soll passieren wenn dich jemand anhält?? Scheibe hochklappen und fertig.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Hoizfux » Fr, 28 Okt 2011, 19:03

versteh nicht warum es sich immer alle eintragen lassen....
du darfst ohne türen fahren - wenn die spiegel wo anders angebracht sind!
und du darfst mit abgeklappter scheibe fahren - wenn du den dazupassenden spiegel hast

DA MUSS MAN NIX EINTRAGEN!!!!! das hat auch kein jeep oder sonst ein anderer geländewagen eingetragen
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 28 Okt 2011, 19:18

Wie viele fahren ohne Ersatzrad rum? Das ist auch eingetragen und niemand stört sich dran wenn es fehlt.

Nicht immer so viel fragen, machen. :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon Norbert » Fr, 28 Okt 2011, 20:24

Hallo Muzmuzadi,

die Auflage mit dem Reserverad hat damit zu tun, dass bei abgeschraubte,m Ersatzrad der Halter stehen bleibt, an dem sich im Falle eines Unfalls einer verletzten könnte z.B. Mopedfahrer.

Ich vermute (=mein eigener Senf) die Auflage mit der Scheibe hat den gleichen Hintergrund, dass sich jemand an der umgeklappten Schiebe umbringt. Mit den windigen Scharnieren aus Plastik ist ein Abflug der Scheibe bei einem gescheitem Crash nicht unwahrscheinlich...

Viele Grüße,

Norbert
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 28 Okt 2011, 20:30

Es ging mir mehr darum ein Beispiel zu bringen wo auch nicht das gemacht wird was in den Papieren steht ohne das sich irgend jemand dran stört oder ein Problem damit hat.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon Norbert » Fr, 28 Okt 2011, 20:38

muzmuzadi hat geschrieben:Es ging mir mehr darum ein Beispiel zu bringen wo auch nicht das gemacht wird was in den Papieren steht ohne das sich irgend jemand dran stört oder ein Problem damit hat.


Ja, ich denk auch, dass sich keiner beschwert, wenn Du ohne Reserverad und ohne den Halter fährst.
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Beitragvon muzmuzadi » Fr, 28 Okt 2011, 20:50

Genau so ist es für mich mit der runtergeklappten Scheibe, ist ein überschaubares Risiko, im Gegensatz zu einer defekten Bremse oder Glatze auf alle 4 Rädern.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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Beitragvon dieselchen » So, 30 Okt 2011, 21:26

Hoizfux hat geschrieben:versteh nicht warum es sich immer alle eintragen lassen....
du darfst ohne türen fahren - wenn die spiegel wo anders angebracht sind!
und du darfst mit abgeklappter scheibe fahren - wenn du den dazupassenden spiegel hast

DA MUSS MAN NIX EINTRAGEN!!!!! das hat auch kein jeep oder sonst ein anderer geländewagen eingetragen


Du hast teilweise Recht. Bei Jeep, Iltis, Kübel und Konsorten ist meist tatsächlich nichts zur Frontscheibe eingetragen.
Es gilt dann (mangels gegenteiligem Eintrag) die StVZO und nach der darf man auch mit ohne Türen und mit ohne Frontscheibe fahren.

ABER:
Bei mir steht -wie wohl bei den meisten Suzis- drin:
"Auflage: Auf öffentlichen Straßen Frontscheibe hoch klappen."

muzmuzadi hat geschrieben:Ignorieren.

Was soll passieren wenn dich jemand anhält?? Scheibe hochklappen und fertig.


... ja und drei Punkte in Flensburg und beim Unfall 5000 € Regreß-Forderung von der eigenen Versicherung.

Denn, die im Fahrzeugschein eingetragene Auflage ist Bestandteil der Betriebserlaubnis. Kommt man der Auflage nicht nach und klappt die Scheibe runter, dann fährt man mit ERLOSCHENER BETRIEBSERLAUBNIS.

Das ist mir der Spaß nicht wert.

Daher nochmal meine Anfangsfrage:
Hat jemand einen Fahrzeugschein OHNE die Auflage?

Los, traut Euch. Wäre doch hilfreich für alle.

Danke schonmal.
dieselchen
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Beitragvon muzmuzadi » So, 30 Okt 2011, 23:04

100% wasserdicht und legal wirst du es nie bekommen da auch eine Eintragung keine Garantie dafür ist das nichts angreifbar ist.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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