nochmal kurz ins Reine gesachrieben ,
FE Klasse B :
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1. Regel :
KFZ bis 3,5 to + 750 KG Anhänger
2. Regel :
Man nehme beide Fahrzeugscheine
( Zugfahrzeug & Anhänger ) zur Hand !!!
zulässige Gesamtmasse (ZG) vom Anhänger
(siehe Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein ) ,
darf die Leermasse (LM) vom Zugfahrzeug nicht übersteigen, dann darf die ZG vom Anhänger addiert mit der ZG vom Zugfahrzeug nicht über 3500 KG kommen.
WICHTIG :
ES GELTEN (wie schon geschrieben wurde ) DIE DATEN VOM FAHRZEUGSCHEIN ODER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ,
NICHT
![[-X [-X](./images/smilies/eusa_naughty.gif)
FE Klasse BE :
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KFZ bis 3,5 to und alle Anhänger
DER GESETZGEBER WILL IM ENDEFFEKT HABEN ,
DASS JEDER DER EINEN GROSSEN ANHÄNGER ZIEHT , EIN GROSSES ZUGFAHRZEUG HAT.
ZUGLEICH "züchtet" sich der Gesetzgeber , Verkehrssünder, da die wenigsten wissen, dass sie ein Gespann fahren, für das sie keine FE haben (leerer Anhänger ... ) .
![::meinung:: ::meinung::](./images/smilies/meinung.gif)
Grüsse Tommy