Autoanhänger auch ohne Hängerführerschein zu fahren

Alles zum Thema Offroad, Geländewagen, usw. ....

Beitragvon LJ16V » Mi, 07 Okt 2009, 23:22

Hallo ,

nochmal kurz ins Reine gesachrieben ,

FE Klasse B :
___________

1. Regel :

KFZ bis 3,5 to + 750 KG Anhänger


2. Regel :

Man nehme beide Fahrzeugscheine
( Zugfahrzeug & Anhänger ) zur Hand !!!

zulässige Gesamtmasse (ZG) vom Anhänger
(siehe Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein ) ,
darf die Leermasse (LM) vom Zugfahrzeug nicht übersteigen, dann darf die ZG vom Anhänger addiert mit der ZG vom Zugfahrzeug nicht über 3500 KG kommen.

WICHTIG :

ES GELTEN (wie schon geschrieben wurde ) DIE DATEN VOM FAHRZEUGSCHEIN ODER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ,
NICHT [-X DAS WAS IHR GELADEN HABT !!!


FE Klasse BE :
____________


KFZ bis 3,5 to und alle Anhänger



DER GESETZGEBER WILL IM ENDEFFEKT HABEN ,
DASS JEDER DER EINEN GROSSEN ANHÄNGER ZIEHT , EIN GROSSES ZUGFAHRZEUG HAT.

ZUGLEICH "züchtet" sich der Gesetzgeber , Verkehrssünder, da die wenigsten wissen, dass sie ein Gespann fahren, für das sie keine FE haben (leerer Anhänger ... ) . ::meinung::

Grüsse Tommy
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Beitragvon mantaalex » Mi, 07 Okt 2009, 23:37

Die Kombination von Chappi passt schon wenn das höchstzulässige Gesamtgewicht vom Anhänger nicht größer ist als das Eigengewicht vom Vitara. Dann darf man mit dem B-Schein fahren
höchstzulässige Gesamtgewicht von Anhänger und Auto darf zusammen auch nicht größer sein als 3.5to

Viele Polizisten blicken beim Anhängergesetz auch nicht durch
Lustig wirds erst wennst bei uns in Ö mit einem Traktor und Anhänger mit dem B-Schein fährst

lg Alex
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Beitragvon Chappi. » Do, 08 Okt 2009, 0:32

ich werd ma in den fahrzeugbrief und so weiter schauen vom vitara .vom hänger weis ich net ... dürft n 1200 kg hänger sein.

gruss chappi
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Beitragvon Hoizfux » Do, 08 Okt 2009, 8:16

und warum machts nicht einfach nen vernünftigen führerschein?
so ein hängerschein kostet ein paar kröten und man muss keine experimente machen (die wenn man falsch liegt einen den führerschein oder den versicherungsschutz kosten können)
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Beitragvon mini4x4 » Do, 08 Okt 2009, 10:36

Hoizfux hat geschrieben:und warum machts nicht einfach nen vernünftigen führerschein?
so ein hängerschein kostet ein paar kröten und man muss keine experimente machen (die wenn man falsch liegt einen den führerschein oder den versicherungsschutz kosten können)


So sehe ich das auch, gerade wenn man bei unserem Hobby mit Autos auf´m Anhänger spazieren fährt.

Andi
(der im Übrigen mit altem Klasse-2-Führerschein unterwegs ist :wink: )
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Beitragvon mezzzo » Do, 08 Okt 2009, 14:49

Ich habs eben auch immer gerechnet und bin drauf gekommen, dass man am Ende fast immer nen Hängerschein braucht um Legal unterwegs zu sein, deshalb hab ich mich auch vor kurzem zum Hängerschein angemeldet und muss jetzt noch eine Fahrstunde machen, dann ists auch schon wieder vorbei und ich muss mir kein Stress mehr machen deswegen.

Wobei ich auch festgestllt habe wenn man der Rennleitung bei ner Kontrolle erzählt, dass das LG des Autos nicht größer sein darf als das ZG des Hängers und beide ZG nicht über 3,5 to sein dürfen die einem das auch abkaufen, weil die halt sowass ähnliches schon mal gehört haben bei irgend ner Schulung, auch wenn man nen VW Bus vorn dran hat bei dem dann das ZG mit dem ZG des Hängers über die 3,5to geht.

Wobei das wahrscheinlich kein Wunder ist das die des nicht checken, denn bestimmt 60% der User die des jetzt gelesen haben auch nicht mehr duchblicken bei den ganzen Gewichten.
scheiß da nix dann faid da nix

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Beitragvon michi m. » Do, 08 Okt 2009, 16:31

mezzzo hat geschrieben:Ich habs eben auch immer gerechnet und bin drauf gekommen, dass man am Ende fast immer nen Hängerschein braucht um Legal unterwegs zu sein, deshalb hab ich mich auch vor kurzem zum Hängerschein angemeldet und muss jetzt noch eine Fahrstunde machen, dann ists auch schon wieder vorbei und ich muss mir kein Stress mehr machen deswegen.

Wobei ich auch festgestllt habe wenn man der Rennleitung bei ner Kontrolle erzählt, dass das LG des Autos nicht größer sein darf als das ZG des Hängers und beide ZG nicht über 3,5 to sein dürfen die einem das auch abkaufen, weil die halt sowass ähnliches schon mal gehört haben bei irgend ner Schulung, auch wenn man nen VW Bus vorn dran hat bei dem dann das ZG mit dem ZG des Hängers über die 3,5to geht.

Wobei das wahrscheinlich kein Wunder ist das die des nicht checken, denn bestimmt 60% der User die des jetzt gelesen haben auch nicht mehr duchblicken bei den ganzen Gewichten.


Blöd is halt nur, wennst einen Unfall hast.
Dem Richter kannst so ein Gschichterl net drucken.

Da is besser, die paar Euro für den Schein zu investieren.

Michi
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michi m.
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Beitragvon michi m. » Do, 08 Okt 2009, 16:35

Chappi. hat geschrieben:
michi m. hat geschrieben:
Monstersuzi hat geschrieben:Das gilt aber wiederum nur bei ungebremsten Hänger, meines Wissens!
So bald der Anhänger eine Eigenbremse hat ist der BE Führerschein nötig!

Gruß Monstersuzi


Das stimmt nicht.
Es zählt immer beim B-Führerschein das Höchstzulässige Gesamtgewicht.
Egal ob gebremst oder nicht gebremst.


und da geht die diskussion los ...

eben des is des mit den maßen gewicht usw da blickt eig keiner recht durch ...also ich bring mitm Vitara und hänger samt samurai drauf runde 2768 Kg auf die Wage (hab des ma wiegen lassen) normalerweise sollte mans ma drauf ankommen lassen und mit nem ganzen zug ( samurai auto und hänger ) ma einfach ne streife fragen oder halt die liebe polizei XD :-D :-D :-D :-D :-D ... Lach ok gut crazy ^^

Gruss chappi


Ich blick da schon durch.
Du bist definitiv nicht legal unterwegs.
Wenn dein Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1200kg hat.
Dann darfst du auch nur einen Hänger mit einem Höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 1200 kg ziehen. (Schau in die Papiere vom Hänger)
Dein Samurei hat schon 950 kg.
Dann dürfte der Hänger maximal 250kg haben.
Kann nicht sein, also unmöglich.

Und das mit den 1200kg Anhängelast vom Vitara ist auch so eine Sache.
Wenn auf der Hängerkupplung weniger drauf steht, dann gilt auch das mit den 1200kg nicht, sondern das was auf der Kupplung steht.
Michi
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Beitragvon Hoizfux » Fr, 09 Okt 2009, 8:13

über 3,5tonnen darfst sowieso nicht kommen mim B führerschein, bzw soviel ich weis auch mim BE nicht

ich hab auch den truck schein das reicht sicher für bissal autoziehen!
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Beitragvon mantaalex » Fr, 09 Okt 2009, 10:32

@Hoizfux
bei BE darf der Anhänger 3.5to höchstzulässiges Gesamtgewicht haben auch wennst ein leichtes Zugfahrzeug hast da zählt dann das Gewicht Anhänger+Ladung darf nicht größer sein als Anhängelast vom Zugfahrzeug

wennst nur C-Schein hast darfst aber PKW mit Anhänger und Auto drauf auch nicht fahren wennst über die 3.5to kommst
lg Alex
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