LKW Steuer für SJ ?!

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LKW Steuer für SJ ?!

Beitragvon jupplustig » Do, 30 Apr 2009, 12:47

ich wüsste gerne ob es schonmal jemand geschaft hat für einen SJ 413 Samurai mit kurzem Radstand, eine LKW Zulassung zu bekommen. Mein Finanzbeamter streubt sich noch und mag die aktuelle Messmethode, wie es bei www.proallrad.com beschrieben wird, nicht so richtig aktzeptieren. wer kann mir mit seinen Erfahrungen weiterhelfen. Gruß jl
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Beitragvon muzmuzadi » Do, 30 Apr 2009, 14:40

Beim 413 lohnt es sich nicht ihn als LKW zuzulassen und dadurch eventuell Geld zu sparen, oder hast Du andere Gründe das machen zu wollen??

Infos z. B. hier:

http://www.suzuki-offroad.net/viewtopic ... wzulassung
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon suuzuukii » Do, 30 Apr 2009, 22:03

Hab mich da auch noch nich richtig mit beschäftigt, aber wenn das rel. einfach geht würde ich meinen evtl. wieder anmelden.
Mich stören einfach die 350,-€ (waren es damals) Steuern an dem Wagen die Versicherung wär ja nich siviel bei LKW wie PKW.
Zahle für meinen haus und Hofwagen (Renault Rapid Diesel) Knapp 300,-€ Steuern und Versicherung im Jahr.
Und Sonntagsfahrverbot is mir egal da ich Sonntags was besseres zu tun hab als hinter meine Suze mit nem Anhänger pazieren zu fahren.

Meine letzte Info zur LKW-Zulassung war wie viele schon gepostet haben 51 % Ladefläche.
Wie messen die vom FA das?
Würde mann als zweisitzer beim Sj damit hinkommen?
Was ist wenn ich hinten einen Bügel drauf hab?

Würd mich auch mal interressieren.
Man hat´s nicht leicht aber leicht hat´s einen
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Beitragvon Stoppelhopser » So, 03 Mai 2009, 8:52

Ich habe damals für meinen Toyota BJ 42 ein anderes "Steuermodell" entwickelt. ( 4.0 Liter Dieselmotor!)
Als das Finanzamt sich gesträubt hat mit der LKW-Zulassung, habe ich mir überlegt, ob ich nicht eine kleine Sattelkupplung auf die Ladefläche montieren soll, um das Fahrzeug als Sattelzugmaschine zuzulassen! :wink:
Leider konnte ich diese Idee nie ausprobieren, da der Toyo vorher den Löffel abgegeben hat! :cry:
Hat sowas schon mal einer gemacht?
Wenn der Klügere immer nachgibt, bestimmen irgendwann nur noch die Dummen !!!

Go ahead. Make my day!
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Beitragvon bastler » So, 03 Mai 2009, 14:29

Hi @all,

ich denke hier werden einige Begriffe durcheinander geworfen ...
LKW Zulassung geht heute eigentlich nur mit einem zulässigen
Gesamgewicht von mehr als 3,5T (soweit mir bekannt).
Hier wäre das Problem dass man zuerst beim TüV den Wagen
umtragen lassen muss. Dann zum Straßenverkehrsamt und danach
zum Finanzamt. Folgen wären, wenn denn machbar, geringere
Steuer aber höhere Versicherung weil dann auch da als LKW
geführt.

PKW gewichtsbesteuert: kann man abhängig vom Verhältnis
Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche machen ... eine
feste Aussage ob das geht gibt es hier aber nicht da die entsprechenden
Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sínd
und wohl auch z.T. im Ermessen des Finanzbeamten liegt.
Grundsätzlich werden in Bayern andere Voraussetzungen gefordert
als z.B. in RLP ... in NRW geht es wohl z.B. garnicht!

Gruß
Axel
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Beitragvon SolidZuki » So, 03 Mai 2009, 17:32

Bau doch nen Kaltlaufregler ein!
Ich hab son teil drin und bezahl für meinen 91er Samu knap 90 eus! :-D
Keine ahnung was das kostet, hat der vorbesitzer letztes Jahr einbauen lassen! Er hat nur gesagt das er das Geld noch nicht raus hat und vorher
um die 180euro bezahlt hat!
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Beitragvon KleinerEisbaer » Mo, 04 Mai 2009, 11:42

bastler hat geschrieben:Folgen wären, wenn denn machbar, geringere
Steuer aber höhere Versicherung weil dann auch da als LKW
geführt.


und das sonn- und feiertagsfahrverbot gilt dann leider auch ;)
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Beitragvon bedfordfreak » Mo, 04 Mai 2009, 18:12

Sonn und Feiertagsfahrverbot gilt für alle LKW MIT ANHÄNGER !!

Solo LKW aber erst ab 7,5 Tonnen Zul.GG. !

Also Suze ohne Hänger kein Problem.


Gruß Bernhard
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Beitragvon jupplustig » Di, 05 Mai 2009, 12:03

Moin moin, ja danke schon mal für Eure Antworten. Bastler hat's richtig erkannt, will keine LKW Zulassung sondern eine Besteuerung nach Gewicht erreichen. Dafür muß die Fläche zur Güterbeförderung größer als die zur Personenbeförderung sein, hier trennen sich aber die Meinungen über die anzuwendende Messmethode. Mein zuständiger Finanzbeamter misst den gesammten Fahrgastraum vom Gaspedal bis zur Rückseite der Sitzlehne. Den Bereich um die Schalthebel würde er rausrechnen, dafür aber auch die Radkästen auf der Ladefläche. Versuche Ihn umzustimmen damit er nur die Sitzflächen plus Fußräume gegenüber der Ladefläche rechnet. Dann haut es nämlich gradeso hin. Das mit dem Kaltlaufregler klingt aber auch sehr interessant, hat darüber jemand noch mehr Infos?

Gruß JL

Ach noch was, wie bekomme ich den den Anhang "Bin neu hier" wieder weg oder geändert?
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Beitragvon bastler » Di, 05 Mai 2009, 20:20

Hi juplustig,

meine persönlich Nachricht hast du noch nicht gelesen, oder?
solltest ein eine neue Nachricht haben ... melde dich ruhig
bei mir von Andernach nach Andernach is ja nich so weit ;)

Gruß
Axel
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