von Bernd » Mo, 26 Jun 2006, 17:39
Hallo Philip
zunächst mal ist es vom Bundesland abhängig. Dann muss man zwischen fahren auf Fahrwegen und verlassen von Wegen unterscheiden. Für Niedersachsen, genauer für die Heide hatte ich das bein Forstamt Uelzen im vorigen Jahr nachgefragt. Danach ist es wie folgt: Fahrwege, Hauptverbindungswege, Gemeindeverbindungswege usw. mit "wassergebundener Decke" (Schotter, Mineralgemisch, Sand) die von zweispurigen nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können (also schon ein richtig ordentlicher Weg) dürfen befahren werden, wenn nicht ein Schild anderes dazu regelt. Die Schilder sind entweder das amtliche Verkehrszeichen, die grünen Tafeln der Forstverwaltung oder ein privates Schild. Eine Reifenspur in einen Wald hinein ist kein Weg und ein frischer Rückepfad vom Holzeinschlag auch nicht. Diese oben genannten und wirklich nur diese Wege dürfen von Jedermann frei befahren werden. Jagdpächter (teils Mister Wichtig, im Einzelfall Mister Oberwichtig) haben übrigens auch keine anderen Rechte. Die dürfen auch keine gesperten Wege auf dem Weg zum Revier nutzen, natürlich dürfen die ins eigene Revier rein fahren. Das Unterholz müssen sie dann schon zu Fuß durchqueren, mit dem Offroader neue Wege schaffen ist nicht. Und Hilfspolizisten sind das auch nicht. Wenn also der dicke Mann breitbeinig vor seiner 20 Jahre alten S-Klasse steht und Kennzeichen notiert, dann kannst du ganz locker bleiben. Außer du bist doch einen Privatweg, Forstweg oder einen gesperrten Gemeindeweg gefahren. Wenn er droht und schimpft, ggf. die Waffe nicht abgeklappt und sichtbar entladen vor dem Bauch hängen hat, dann notier du dir mal besser gleich mal was, dann war es das mit dem Jagtschein.
Der gesperrte Gemeindeweg, rundes Schild mit rotem Rand wäre Staßenverkehr und damit ordnungswiedrig, d.h. Bußgeldkatalog ähnlich dem Falschparken.
Privatweg oder Forstweg, eckige Schilder mit viel Text wäre eindringen, unerlaubtes Betreten, weis nicht was der Anwalt des Eigentümers draus machen kann, ich probiers lieber nicht.
Was du dringend lassen solltest ist, abseits der Wege irgendwelche Schonungen, Sandgruben oder Freiflächen unter die Räder zu nehmen, das wäre Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Umweltvergehen usw... Ganz böse, das geht wahrscheinlich vor Gericht. Was das Kostet weis ich nicht, habe auch noch von keinem Fall gehört. Ich könnte mir vorstellen das es teuer ist.
Also eine (auch gemeinsame) Ausfahrt durch die Natur ist durchaus möglich, Allrad und Untersetzung wirst du aber auf den erlaubten Wegen nicht wirklich brauchen.
Zum Offroad rumwühlen wirst du kommerzielle Fahrgelände nutzen müssen, wie z.B. Peckfitz oder Saverne usw.
Gruss Bernd
Jimny 1.3 Cabrio, alles original ...