sebbo hat geschrieben:Nein.
die abgasnorm muss mindestens gleich bleiben und darf sich nicht verschlechtern. das hat nix mit baujahren zu tun
@michael.b
Richtig, dass ist nur ein erster Stolperstein den dir ein Tüv-Prüfer in den Weg legt, nachdem so Sachen wie "Reicht die Bremsleistung?", "Kommen Getriebe und Antriebsstrang mit der Mehrleistung klar?", "Wieviel schwerer ist der Motor", "Sind Veränderungen am Rahmen nötig?", "Wie werden Motor und Getriebe miteinander verbunden?"...usw zu deinen Gunsten geklärt sind. Wenn du den beiseite schaffst rollt er dir den nächsten hin. Am Ende läuft es dann auf die Aussage hinaus du müsstest ein neues Abgasgutachten erstellen lassen für mehrere tausend Euro.
Frag ihn vor allen Dingen zuerst ob er qualifiziert ist diese Einzelabnahme nach §21 StVZO durchzuführen. Ansonsten kannst du dir alle weiteren Bemühungen sparen.
Zu deinen Fragen:
-Die Produktionszeiträume beider Fahrzeuge (Baleno 1995-2001 und Samurai/Einspritzer 1990-2004) überschneiden sich und sind 6 Jahre lang parralel bei Suzuki vom Band gelaufen. Beide sind EURO 2.
-Zündverteiler ist in meinem Fall kein Problem, da der Baleno-Motor eine ruhende Zündung hat.
-Adapterplatte verwende ich von HM 4x4 inkl. schlankem Anlasser
Gruß aus Bielefeld