ARB Stoßstange

Hier kommen alle Technik Fragen und Probleme rein!
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ARB Stoßstange

Beitragvon Wüstenfuchs » Di, 06 Nov 2018, 17:41

Moin Leute, wollte keinen neuen Thread aufmachen weil das Thema hier schon öfters diskutiert wurde, hab mir hier einiges aufmerksam durchgelesen und ich werde trotzdem aus dem ganzen "Mein Tüvprüfer XY hat gesagt das geht weil ..." nicht schlau. Leider nur gefährliches Halbwissen wo dann spätestens beim Tüv die Abrechnung kommt. Und bitte jetzt keine dummen Antworten wie "Ja wurde schonmal behandelt hier im Forum blabla". Das Forum ist zum Fragen stellen da.

Bin grade auch auf der Suche nach einer Windenstoßstange. Habe mich nach langer suche für die von ARB entschlossen. Jetzt ist die Frage ob ich das ganze Eingetragen bekomme. Die ARB Stoßstange kommt aus Australien ohne Gutachten oder ABE. Also ist eine Einzelabnahme notwendig!

Ich habe einen Santana BJ 92.

Bin auf diesen Thread hier gestoßen: viewtopic.php?f=24&t=43713&p=378581&hilit=eintragung#p378581

Habe mir die RICHTLINIE 2005/66/EG (>>>KLICK MICH<<<) für Frontschutzsystemen an Fahrzeugen durchgelesen aber bin jetzt nurnoch am kotzen, bin selber (Bau)Ingenieur aber blick garnicht mehr durch.

Einige schreiben das man eine Windenstoßstange in Kombination mit einer Winde mehr oder weniger als "Arbeitsgerät" eintragen lassen kann und dass das kein Problem wäre?
Die RICHTLINIE 66/EG ist von 2005, mein Fahrzeug aber von 92 und der Samurai wurde ja mit Bullenfänger standart mäßig ausgeliefert. Die ARB Stoßstange ist von der Konstruktion sicherliche Jünger als der Samurai. Welche Richtlinie greift jetzt wo? :-k
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon DeeCee » Di, 06 Nov 2018, 18:55

Habe von meinem Tüv die SSt vom Mev (MK) in Verbindung mit der Winde als Aggregatträger eingetragen bekommen. Hätte allerdings bei der Abnahme nur die Stoßstange samt Winde ohne Bügel verbaut ;-)! Den hab ich erst danach montiert !

Gruß

Lars
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Wüstenfuchs » Di, 06 Nov 2018, 19:04

Die ist leider ausverkauft
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon veb1282 » Di, 06 Nov 2018, 19:40

Da ich auch gerade nach den Sachen von M&K4x4 Zubehör gesucht habe...
Hast du da angefragt?

http://snorkele.pl/?176,zderzak-suzuki- ... tana-przod
Suzuki Samurai Santana Van Bj.93 und Cabrio Bj.95 im Straßeneinsatz und zur gelegentlichen Grünanlagenschändung...
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Wüstenfuchs » Di, 06 Nov 2018, 19:42

Danke. Kannte ich noch nicht

Was kostet ein Einzelgutachten eigentlich für ein Bauteil?
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Jack » Di, 06 Nov 2018, 21:01

Servus Wüstenfuchs,

ich habe mir ca. 2014 in Polen eine Windenstoßstange gekauft, da waren 2 Aufsätze dabei, die hier in D wegen scharfen Kanten nicht zulässig wären, also hab ich die weggelassen. Ich habe meinen Frontschutzbügel dann etwas modifiziert. Das sah dann so aus:

Bild

Bild


ich bin dann 2016 so zum TÃœV gefahren:

Bild

Im Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubmis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO) steht unter Punkt 22:

m. geändertem Frontstoßfänger m. intergrierter Seilwinde

Der Prüfer hat sich die Sache angesehen und meinte, es wurde an dem Fahrzeug nichts verschlechtert, daher kann die Eintragung erfolgen. Zu der Stoßstange hatte ich keinerlei Unterlagen. Er hat noch ein Foto gemacht und das Gutachten rausgeschrieben.

Die Begutachtung hat 42,86 Euro gekostet.

Es liegt allerdings immer im Ermessen des Prüfers, ober so eine Eintragung macht. Eine Garantie, daß es klappt kann dir da vorher niemand geben.

Mein Frontstoßfänger war bereits eingetragen.

Wenn dein Frontstoßfänger noch nicht eingetragen ist, kann das nachgeholt werden, du brauchst dafür aber ein Teilegutachten, auf dem steht, daß genau dieser Bügel damals den Vorschriften entsprochen hat.

Ich hatte dazu in einem anderen Thread mal geschrieben:

Ich gebe mal wieder, was ich zu dem Thema weiss:

Fahrzeuge die nach 2006 gebaut wurden bekommen keinen starren Frontschutzbügel mehr eingetragen.

Bei älteren Fahrzeugen ist die Eintragung möglich, wenn ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt.

Ich habe hier die Kopie einer Eintragung eines Frontschutzbügels an einem Landrover Defender, BJ 2002 aus dem Jahr 2013 vorliegen. Der Besitzer hat sein Recht beim TÜV irgendwie durchgesetzt bekommen.

Die meisten amtlich anerkannten Sachverständigen sind sich über die Lage nicht sicher. Sie lehnen daher jegliche Eintragung von starren Frontschutzbügeln ab, obwohl sie eigentlich die Eintragung an älteren Fahrzeugen, für die es Frontschutzbügel mit Teilegutachten gibt, vornehmen müssten.

Es ist jedoch viel einfacher den Kunden vom Hof zu schicken, mit dem Argument: Starre Frontschutzbügel werden nicht mehr eingetragen.

Hier mal ein interessanter Thread zu diesem Thema:

http://www.ford-explorer-freunde.de/wbb ... readID=926

Ist allerdings auch schon von 2005-2009.

Die Eintragung bei dem Landrover stammt von 2013.

Ob sich seit 2013 noch etwas geändert hat, weiss ich nicht
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Wüstenfuchs » Di, 06 Nov 2018, 21:41

In meinem Schein steht das hier:
Bild

Ist wahrscheinlich auf den orginal Bullenfänger von Suzuki bezogen?

Die ARB Stoßstange kommt leider nur mit Montageanleitung, kein Teilegutachten dabei. Wie mache ich das am besten? Irgendwelche Anlaufstellen? (Gerne per PN)
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Wüstenfuchs » Di, 06 Nov 2018, 21:52

Fast die selben Maße wie der orginal Bullenfänger...

Bild
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon Jack » Di, 06 Nov 2018, 22:27

Die 2 Streben die nach oben gehen, scheinen nicht aus Rohrmaterial zu sein, sondern aus Blech mit Kanten. Das wird schwierig zum eintragen.
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Re: ARB Stoßstange

Beitragvon harm820 » Mi, 07 Nov 2018, 8:25

Morgen

Also bei mir wars so 2016 beim TÜV Bayern. Der Bullenfänger hat den TÜV Prüfer überhaupt nicht interessiert. Meine 7 Klang Fanfare schon eher :cry: musste sie rausmachen ](*,)
Wie Jack schon schreibt ist der Bullenfänger an dem weißen nicht der Originale und wird mit den 2 Streben nicht einfach zum eintragen.
Um was geht es hier eigentlich? Bullenfänger in Verbindung mit ARB Stoßstange eintragen?

Gruß Robert
"Im Rallyesport wurde meine Vermutung bestätigt, dass ein Auto mit zwei angetriebenen Rädern nur eine Notlösung ist."
Zitat: Walter Röhrl
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