Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Ihr wollt uns an euren Umbauten o.ä. teilhaben lassen??
... dann hier rein damit!

Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon rincewind » Di, 18 Sep 2018, 8:53

Ich weis nicht ob ihr es wusstet, bei Eintragungen zu Umbauten an euren Suzukis gelten die Vorschriften des Erstzulassungsjahres des Rahmens!
Das hat mir ein Samurai fahrender, leidenschaftlich schraubender und Autos sammelnder, TÃœV Beamter aus meinem Nachbardorf gesagt.

Das heißt wenn ihr einen Rahmen von 1920 habt, gut da gab es noch keinen LJ oder SJ aber nur als Beispiel, gilt:
er muss selbständig geradeaus fahren
eine Beleuchtungseinrichtung vorn und hinten haben
eine Richtungswechselanzeige haben
und mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein.

Keine Rede von Schallpegeln, Abgasemisionen, maximaler Leistung, Bremsweg oder gar frei stehende Räder, Rammschutzbügeln und Trittbrettern,
ihr könnt Euch also vorstellen, was man mit Kenntniss aller Vorschriften und Gesetzte, aus so einem Rahmen für ne geile Karre bauen könnte.

Es kann also garnicht sein, das es von Jahr zu Jahr immer schwerer wird etwas eingetragen zu bekommen, die Vorschriften von 1989 bleiben immer die Vorschriften von 1989.
Sonst würde ja kein einziger echter Oldtimer mehr auf deutschen Strassen fahren dürfen, mit Winkern und Trommelbremsen vorn und hinten ;-)

Also wenn Euch mal wieder ein TÜV Beamter mit einer Litanei an Vorschiften die Eintragung verweigern will, dann hat er in den meisten Fällen einfach keine Lust,
denn es gilt hier im besonderen,
Wer wirklich will, findet Wege, wer nicht, findet Gründe !!
Das kannste schon so machen, aber dann isses halt kacke
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon -BenZi- » Di, 18 Sep 2018, 11:41

Das stimmt, war bei meinen Motorradumbauten auch so, sprich Spiegel nur auf einer Seite, Starrrahmen etc.
Allerdings gilt auch das was im Schein steht und die geltenden Gesetze. Weiß jetzt nicht wo das krasse Suzukiumbauten ermöglicht.
Einzelabnahme musst du eh machen und wenn dem Prüfer da was nicht passt trägt er es nicht ein, beim Auspuff z.B. gelten die Regeln von damals also könntest ggf. einen lauteren Auspuff als heute montieren oder der TÜV kann dir nicht wegen mehr Schadstoffausstoß als heute die Plakette verwähren.. da gelten die Vorschriften von damals..
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon rincewind » Di, 18 Sep 2018, 14:40

Krasse Suzukiumbauten sind mit den Rahmen von 1984 und jünger natürlich nicht möglich,
das war ja nur ein Beispiel bei vorhanden sein eines richtig alten Rahmens von welchem Auto auch immer und z.B. paar Suzukiachsen inkl. Motor und Getriebe.
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon DoD » Di, 18 Sep 2018, 16:14

rincewind hat geschrieben:das war ja nur ein Beispiel bei vorhanden sein eines richtig alten Rahmens von welchem Auto auch immer und z.B. paar Suzukiachsen inkl. Motor und Getriebe.

das geht allerdings schon schnell in Richtung "Eigenbau" und demnach Neubau, womit wieder die aktuellen gesetzmäßigkeiten gelten. . .
das ist ein Thema was bei Oldtimern acuh schnell aufkommt, allerdings dort natürlich wegen der Fz-Klasse : Umbauten müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ möglich gewesen sein. . .
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon Jack » Di, 18 Sep 2018, 20:37

Ich finde das besonders im Hinblick auf die Eintragung einer Frontramme interessant. Viele aaS vom TÜV lehnen das grundsätzlich mit dem Hinweis auf die neue Gesetzeslage ab.

@rincewind: Kannst du mal den Sachverständigen vom TÜV fragen wo das steht? Ich würde den entsprechenden Text gerne mal dem nächsten unwilligen Sachverständigen um die Ohren hauen.
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon rincewind » Mi, 19 Sep 2018, 11:01

RICHTLINIE 2005/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 26. Oktober 2005
über die Verwendung von Frontschutzsystemen an Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie
70/156/EWG des Rates
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005L0066

Artikel 3 Absatz 1 und 2
hier ist eindeutig von neuen Fahrzeugen und neuen Frontschutzsystemen die Rede !!

Hier noch ein Statement vom TÃœV Nord :

Das Straßenverkehrsrecht wurde per 01.01.2008 hinsichtlich der Zulassung / Verwendung von Frontschutzbügeln signifikant verändert. Ab dem Tag gilt sowohl für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge bzw. den Anbau:

Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs I der RL 2005/66/EG entsprechen:

· Personenkraftwagen

· Lastkraftwagen

· Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen


Gleiches gilt auch für sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale M1- oder N1- Fahrzeugen entsprechen. ABEse und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig.

Für die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung für Frontschutzbügel gilt das Verfahren gemäß § 13 FzTV, weil die Frontschutzbügel nunmehr der Bauartgenehmigungspflicht gem. § 22a StVZO unterliegen.

Frontschutzbügel ohne Bauartgenehmigung, die nachweislich bis zum 31. Mai 2008 in Verkehr gebracht bzw. angebaut wurden, dürfen an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis zum 31. Mai 2008 weiterhin verwendet werden.

Von Fahrzeugherstellern serienmäßig verbaute Frontschutzbügel ohne EG-Typgenehmigung können bei der Begutachtung von Importfahrzeugen gemäß § 21 StVZO nur positiv begutachtet werden, wenn

· Fahrzeug und Frontschutzbügel bis zum 31. Mai 2008 erstmals in Verkehr gebracht wurden und dem Frontschutzbügel-Anbau nicht andere Vorschriften entgegen stehen oder

· für den Frontschutzbügel ein Nachweis über die Einhaltung der technischen Vorschriften gemäß Anhang I der RL 2005/66/EG vorliegt und eine Bauartgenehmigung erteilt wird.

An diese geänderten Rechtsnormen sind alle Technischen Dienstleister gebunden.
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Re: Die unendliche Geschichte "TÃœV"

Beitragvon Jack » Mi, 19 Sep 2018, 19:40

Vielen Dank für diese fundierte Antwort.

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