Zusatzscheinwerfer

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Zusatzscheinwerfer

Beitragvon Jack » So, 14 Nov 2010, 0:00

Servus Leute,

ich hab auf meinem 413er insgesamt 6 Zusatzscheinwerfer.

Bild

Da ich eh demnächst zum TÜV muß und noch andere Sachen eintragen lassen will, hab ich mit dem TÜV Prüfer auch schonmal ein Vorgespräch geführt und auch über die Zusatzscheinwerfer gesprochen.

Der meinte, es sind nur 4 zulässig, aber die auf dem Dach könnte man ja auch als Arbeitslicht deklarieren. Dann dürfen sie aber nur zusammen mit dem Standlicht brennen.

Ich hab mir mal den Schaltplan vom Suzuki angesehen. (Habe inzwischen einen Samurai-Kabelbaum drin) Die vorderen Lampen stehen ständig unter Spannung, der Kombischalter gibt dann die Erde frei. Beim Standlicht ist es andersrum, da ist der Schalter vor dem Verbraucher. Wenn ich das richtig sehe brauch ich für die Realisierung der Standlichtschaltung 3 Relais! Nr. 1 als Schliesser fürs Standlicht, Nr. 2 als Öffner fürs normale Licht und Nr. 3 als Öffner fürs Fernlicht.

Gibts da keine einfachere Lösung?? Ich muß dazusagen daß ich mich mit KFZ-Elektrik nicht besonders auskenne.
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Beitragvon Schrotti-Ks » So, 14 Nov 2010, 2:52

Du machst dirs aber schwer ....

Du willst das die Lampen aufm dach Brennen wenn stndlicht brennt ....

oder sollen die aufm dach ausschließlich bei STandlicht brennen ???

Weil für beides ist nur ein Relai nötig .... aber eben immer ein anderes ...

einmal ein Schließer und einmal ein Wechsler ....

Also nochmal genau ausdrücken und ich mach dir dann den erklärbär ...

gruß de Micha
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Beitragvon Hoizfux » So, 14 Nov 2010, 9:39

brauchst aber eigentlich nicht - um sie als arbeitsscheinwerfer durchgehen zu lassen müssen sie einfach nur nen eigenen schalter haben!

oder du haust die 6 biligsdorfer runter und baust dir 2 vernünftige drauf - braucht weniger strom und 2 vernünftige bringen mehr licht als 6 solche.........
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Beitragvon wild husky » So, 14 Nov 2010, 11:42

Hallo,

als Abblendlicht bekommst Du das nicht genehmigt, da max. 2 Abblendscheinwerfer angebaut sein dürfen.

Als Fernscheinwerfer dürfen 4 Stück angebaut sein. Diese müssen aber so angebracht sein, dass sie den Fahrer in der Sicht nicht beeinträchtigen. Das könnte auf dem Dach Probleme geben, zumal Du da dann auch nur 2 Stück montieren darfst.

Also wäre an Deinem Fahrzeug die beste Lösung, die zwei unteren als Fernscheinwerfer anzuschließen und die vier oberen als Arbeitsscheinwerfer zu deklarieren. Dabei müssen die Arbeitsscheinwerfer aber über einen separaten Schalter zu bedienen sein, dürfen also nicht mit dem Fern - oder Abblendlicht gekoppelt sein.

So steht´s geschrieben in der "Übersicht der geltenden nationalen und
internationalen Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau".

Gruß Wild Husky

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Beitragvon nemesis29 » So, 14 Nov 2010, 11:47

Hier kannste mal durchlesen im §52 findest was du brauchst:

http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/B5.HTM
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Beitragvon mfg41 » So, 14 Nov 2010, 12:20

hallo,

es dürfen auch 4 fenlichtscheinwerfer aufs dach, wenn die originalen fernlichter abgeklemmt sind. es dürfen auch die abblendscheinwerfer mitleuchten. das verbietet sich aber, wenn die zusammen mit dem fernlicht in einem scheinwrfergehäuse sind, wegen der thermischen belastung.

wenn aber nun die originalen fernlichter totgelgt sind können also 4x fernlicht auf dem dach und die abblendlichter leuchten(bei fernlicht). schaltungstechnisch aber nicht ganz einfach.
+ noch 1paar nebelscheinwerfer(natürlich nur bei nebel).
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Beitragvon Jack » So, 14 Nov 2010, 18:11

@Schrottki:

wenn ich den Tüvprüfer richtig verstanden habe, dürfen die Arbeitsscheinwerfer nur brennen, wenn das Standlicht brennt.

Also:

Schalter Stufe 0: Arbeitsluechte darf nicht brennen
Schalter Stufe 1: Arbeitsleuchte darf brennen
Schalter Stufe 2, Abblendlicht: Arbeitsleuchte darf nicht brennen
Schalter Stufe 2, Fernlicht: Arbeitsleuchte darf nicht brennen

Beim Suzuki ist es aber so, daß das Standlicht brennt, wenn der Schalter auf Stufe 1 oder Stufe 2 steht. Wenn ich nur ein Relais an die Standlichtleitung hänge, brennen die Arbeitsscheinwerfer auch, wenn der Schalter auf Stufe 2 steht.

Mach doch mal den Erklärbär, bitte. Wenn der Hoizfux oder WildHusky allerdings recht hat, ist es ja gaaanz einfach.

@ Hoizfux:

Ich wags jetzt mal, so zum TÜV zu fahren, wenn es so nicht klappt muss ich halt noch die Lösung vom Erklärbär verkabeln.

Die BilligheimerLampen hat mein Vorgänger draufgemacht, eigentlich würde ich mit dem normalen Licht auskommen. Ich hab sie erst einmal benutzt, als mein Hund mal bei Nacht abgehauen war. Ich find das Auto sieht mit den Funzeln besser aus, hat so nen stylischen 80er Jahre Look.

@ wild Husky:

genau so hab ich es im Moment verkabelt: die 2 auf der Ramme brennen zusammen mit dem Fernlicht, die 4 aufm Dach gehen über einen separaten Schalter.

@nemesis:

Danke für die Lektüre, aber diese Gesetzestexte sind immer so schwer zu lesen

@mfG41:

Interessante Alternative, für jemand der nachts viel Licht haben will. Aber wie oben erwähnt: Die Lampen sind eingenltich nicht dran um Licht zu machen. Runtermachen will ich sie aber auch nicht.
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Beitragvon Toxic » So, 14 Nov 2010, 18:40

mfg41 hat geschrieben:hallo,

es dürfen auch 4 fenlichtscheinwerfer aufs dach, wenn die originalen fernlichter abgeklemmt sind. es dürfen auch die abblendscheinwerfer mitleuchten. das verbietet sich aber, wenn die zusammen mit dem fernlicht in einem scheinwrfergehäuse sind, wegen der thermischen belastung.

wenn aber nun die originalen fernlichter totgelgt sind können also 4x fernlicht auf dem dach und die abblendlichter leuchten(bei fernlicht). schaltungstechnisch aber nicht ganz einfach.
+ noch 1paar nebelscheinwerfer(natürlich nur bei nebel).


So hab ich´s bei mir, 4 Fernlichter aufm Dach und die originalen leuchten nur mit (dann also 6) wenn ich nen Schalter umlege.
Der Schalter ist beschriftet "Nur für Offroad", war beim TÜV kein Problem!
Ist der Schalter auf "legal/öVR", leuchten die Abblendlichter natürlich weiter...

Gruß,
Andreas
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Beitragvon Baloo » Mo, 15 Nov 2010, 15:57

oder du haust die 6 biligsdorfer runter und baust dir 2 vernünftige drauf - braucht weniger strom und 2 vernünftige bringen mehr licht als 6 solche.........
::meinung::


Die Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit dem Standlicht Leuchten.....
extra Schalter und gut ist....
nur noch über Email, PN, Facebook oder Telefon erreichbar.....

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Beitragvon Tom_AA » Mo, 15 Nov 2010, 16:32

Mach den Tüv in Gmünd ned wuschig - ich will da auch noch hin wenn ich soweit bin :D
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