Fahren ohne Türen Unbedenklichkeitsbescheinigung ungültig...

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Fahren ohne Türen Unbedenklichkeitsbescheinigung ungültig...

Beitragvon Baloo » Di, 14 Aug 2007, 10:18

Hallo an alle......
Ich habe mal bei Suzuki Deutschland nachgefragt ob ich eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung für das fahren ohne Türen bekommen könnte......
Die telefonische Auskunft von Suzuki D. war......
das gibt es nicht mehr.....
aus Sicherheitsgründen ist das fahren ohne Türen bzw. mit runtergeklappter Scheibe nicht mehr erlaubt und die alte Unb.Besch.
ist ungültig......
Ich fahre schon ein paar Wochen ohne rum..... aber wurde noch nie angehalten.....

Jetzt meine Frage......
Wurde in letzter Zeit mal jemand ohne Türen angehalten?
Was sagt die Polizei?
Was sagt die Versicherung?
Was sagt der TÃœV?

Gruß
Baloo
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Beitragvon DoD » Di, 14 Aug 2007, 10:23

also, die Unbedenklichkeitsbescheinigung is schon seid Jahren ungültig, weiß nur kaum einer. . .ansonsten, die sind nur 10 Jahre Gültig, wenn nix anderes vom Hersteller behauptet wird und wenn ich mich nicht irre wurde die Bescheinigung mitte der 80er ausgestellt. . .

is aber, genau wie alle anderen von Suzuki Japan ausgestellten Bescheinigungen ungültig. . Reifenfreigaben haben nur noch gültigkeit, den Rest haben sich die Japaner wieder untern Nagel gerissen, als sich Suzuki Deutschland eigenständig gemacht hat.

MfG Karsten
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Beitragvon Parador » Di, 14 Aug 2007, 10:47

Wenn du nen netten Tüvler hast und dich an die angaben in der Bescheinigung hälst kriegste das auch eingetragen, bei mir hats geklappt.
Mach noch ne Kette ran, dann passt das für alle Beteiligten( auch die Cops).
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Beitragvon peci » Di, 14 Aug 2007, 10:50

ich bin mir da nicht so sicher. nachdem da kein ablaufdatum oben steht muss die meiner meinung nach noch nach 10 jahren gelten.

weil wieso sollte plötzlich der rahmen die karosserie nicht mehr tragen nach 10 jahren?

wenns eingetragen ist ist es sowieso das beste weil dann könnens dir das nicht mehr wegnehmen.
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Beitragvon Offroad Events » Di, 14 Aug 2007, 10:52

In Deutschland existiert keinerlei Vorschrift das ein Auto Türen haben muß :!:
Solange die Insassen gegen rausfallen gesichert sind (Gurte), Spiegel vorhanden und keine scharfen Kanten dran sind ist es kein Problem. Da bedarf es auch keiner TÜV Eintragung dafür. Anders sieht es aus wenn die Türen tragende Teile sind oder Seitenairbags bzw. Seitenaufprallschutz integriert haben.
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Beitragvon DoD » Di, 14 Aug 2007, 11:32

Offroad Events hat geschrieben:In Deutschland existiert keinerlei Vorschrift das ein Auto Türen haben muß :!:
Solange die Insassen gegen rausfallen gesichert sind (Gurte), Spiegel vorhanden und keine scharfen Kanten dran sind ist es kein Problem. Da bedarf es auch keiner TÜV Eintragung dafür. Anders sieht es aus wenn die Türen tragende Teile sind oder Seitenairbags bzw. Seitenaufprallschutz integriert haben.


da hast du zwar recht, aber die Betriebserlaubniss wurde auf ein Auto mit Türen und ohne die Variante des heraus nehmens erstellt, und das is, rechtlich, das Problem. die Cops werden sich mit der Argumentation vermutlich zufrieden geben, wenn sie überhaupt nachfragen und das is temporär auch das wichtigste, denk ich. im Schadensfalle denk ich, wird dir deshalb keiner was vorwerfen können, da du ja eh nich rausfallen kannst. . .

es geht nich darum, das der Rahmen nich mehr trägt, sondern das die Unbedenklichkeitsbescheinigung gleichzeitig das fahren mit runter geklappter Scheibe erlaubt hat, und da scheint Suzuki entweder erst später herausgefunden zu haben, das das gefährlich sein kann^^ oder aber, da gabs von irgendnem Staat mal nen Einlauf zu. . .genauso, wie der Samurai, oder SJ ?? , in USA nicht genauso verkauft werden durfte wie hier, er könnte ja umfallen. . .

aber, stimmt schon, wenns eingetragen is, is das beste und viele Prüfer lassen noch mit sich reden, wegen der Türen. und dann haste bestandsschutz ;)

MfG Karsten
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Beitragvon samusuzi » Di, 14 Aug 2007, 11:43

...zur genauen Lage zumindest in Österreich:

Suzuki stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigungen auch heute noch aus.
In der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann auch die Fahrgestellnummer des jeweiligen Fahrzeuges angeführt. Kosten: ca. EUR 30,00 ja nach Suzuki- Werkstatt verschieden !
Normalerweise reicht es vollkommen die Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach mitzuführen. Rein rechtlich handelt es sich jedoch definitiv um eine Veränderung am Fahrzeug, welche typisiert werden muss.
Die Typisierung sollte mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Fahrgestellnummer jedoch kein Problem sein !

lg
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Beitragvon Baloo » Di, 14 Aug 2007, 12:40

Danke für die schnellen Informativen Antworten.....
werde erst mal weiter so fahren.....
wenn die Polizei was sagt werde ich mich dann mal um eine Eintragung kümmern....
gruß
Baloo
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Beitragvon EMIX » Mi, 15 Aug 2007, 0:55

Hi zusammen,

Hab diesen Beitrag leider erst jetz gesehen.
Ich war vor ca.3 Monaten beim TÃœV deswegen.
Ich habe dem netten Mann dort diese Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt und ihn gefragt ob er mir das Eintragen kann.
Er hat kurz gelacht und gesagt das ich mir dieses Geld für diese Eintragung sparen kann,
da es laut seiner Angaben in keinem Gesetz niedergeschrieben ist das eine Türe dran sein muß.
Und das Thema KETTEN anstatt der Türe ist nur dann notwendig
wenn keine Sicherheitsgurte vorhanden sind.

Gruß Alex
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Beitragvon Anonymous » Mi, 15 Aug 2007, 9:04

Das wären ja gute Nachrichten...
Gilt das denn für "jedes" Auto...
Auch fürn Vitara?
Bin total heiss drauf ohne Türen zu fahren, darf mir aber keinen einzigen Punkt mehr erlauben :roll: ...
Gruss an alle...
Anonymous
 

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