von Jack » Mi, 07 Nov 2018, 12:20
Aus: Regelung Nr. 26 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorstehenden Außenkanten :
Kein vorstehendes Teil der Außenfläche darf einen Abrundungsradius von weniger als 2,5 mm haben. Diese Vorschrift gilt nicht für Teile der Außenfläche, die um weniger als 5 mm vorstehen; allerdings müssen bei diesen Teilen die nach außen gerichteten Kanten gebrochen sein, es sei denn, diese Teile stehen um weniger als 1,5 mm vor.
Frag mal beim Verkäufer des ARB Bügels, ob das mit den 2,5mm an jeder Stelle eingehalten wird.
Dann fährst du mal bei deiner zuständigen Prüfstelle vor, und fragst den aaS, der die Eintragung machen soll, ob er bereit ist die von dir gewünschte Stoßstange einzutragen.