von DaBonse » Fr, 18 Aug 2017, 1:24
Ich überlege auch wegen eines Wertgutachtens, aber dass alleine hilft noch nicht. Z.B. die Karre brennt ab und man hat Teilkasko, dann wird eine normale Versicherung nicht den vollen Wert bezahlen sondern nur nach Liste. Will man das Fahrzeug mit dem Wertgutachten versichern, so braucht man eine die das explizit so macht. Also Gutachten einreichen und Bestätigung abwarten. Meine (HUK24) hat mir gleich gesagt, dass die das nicht versichern und mich sogar unterjährig aus dem Vertrag rauslassen, wenn ich dass möchte.
Der Unterschied kann natürlich erheblich sein - Was mag ein 91er Samurai nach Liste wert sein? 1.000,- Euro? Die Teile für die Restauration haben ein vielfaches davon gekostet, von Arbeitszeit will ich gar nicht sprechen.
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Fahrzeug: Suzuki Samurai BJ 1991 Japan (Einspritzer)
Wolpi Karo von weiss-design.de