Lkw zulassung

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Lkw zulassung

Beitragvon Harry » Fr, 06 Jan 2006, 23:06

Hat jemand Erfahrungen mit LKWzulassung für einen 413. Barche die hinteren Sitze nicht. Bin Jäger und will ihn nur als Wald und Wiesenauto oder als Zugpferd nutzen. ich muß aber keine großen Lasten ziehen (max 1000 Kg). für alle Antworten Danke im voraus

Ps Macht weiter so super Seite
Gruß Hans

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Beitragvon muzmuzadi » Sa, 07 Jan 2006, 20:28

Wieso willst Du eine LKW-Zulassung? Ob das bei einem Samurai finanziell viel bringt glaube ich nicht. Und mit LKW-Zulassung ist Sonn- und Feiertags jeder Anhänger tabu, gewichtsunabhängig.
Rechne die Sache mal durch, deine Aufwendungen zur LKW-Zulassung bitte nicht vergessen.
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Beitragvon SJ-57 » So, 08 Jan 2006, 10:09

Hallo !!!

Also wenn du die LKW zulassung bekommst bezahlst Du nur noch 78 € Steuern ( Gewichtsbesteuert) für den Suzuki. Also bei uns beim TÜV brauchst Du um eine LKW zulassung zu bekommen ein durchgehendes Brett hinter den Fahrer und Beifahrer Sitz her . Hinten die löcher für die Anschnallgurte müssen mit abreißschrauben oder zu gescheist werden und der laderaum muß 1cm größer sein als der Fahrgastraum. ( Fahrgastraum gemessen vom Bremspedal bis zum Brett und Laderaum von der Heckklappe bis zum Brett) Bevor du damit anfängst rate ich Dir zum TÜV zu fahren und das mit deinem TÜV Prüfer abzukären ob er es überhaupt macht .

Ach so das mit den Anhängern ist so Du darst an Sonn und Feiertagen keine Gewerblichen Anhänger ziehen.
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Beitragvon muzmuzadi » So, 08 Jan 2006, 10:44

Sonntags sind mit LKW-Zulassung sämtliche Anhänger egal ob gewerblich oder privat tabu. Die Ausnahme sind so genannte Minisattel mit einem zul. GG von max 7,49 t des ganzen Zuges, da der Sattel nicht als Anhänger zählt. Das sind Fahrzeuge auf Basis Sprinter. LT oder TurboDaily o. ä..
Da bei einem Samurai eine LKW-Zulassung nicht auffällt bzw. nicht so häufig ist, müßte Dich aber schon jemand anhalten und genau hinschauen um es zu bemerken... .
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Beitragvon alex_sp » So, 08 Jan 2006, 12:09

bedenke das bei einer lkw zulassung die versicherung anderst bemessen wird...... dann reissen die 78,- steuern den kohl auch nicht aus der suppe.


zudem ist die schadensbemessung bzw. die wieder hochstufung nach einem chrash entscheident... verschiedene versicherungen haben da nur
3 schadensstufen und du schiesst dich mit einem chrash wieder voll hoch mit den %ten........
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Beitragvon samulpg » So, 17 Nov 2013, 21:09

*auskram*

Hallo ich bin am überlegen meinen Samurai als LKW zuzulassen ha hinten keine Sitze mehr habe und einén erhöhten Laderaum
(unten drunter liegt der Reserverad-Autogastank)

beim tüv bin ich schon gewesen der möchte noch eine trennwand sehen und die Seitenscheiben ersetzten durch Blech etc. (Laderraum geschlossen)

nun wollte ich fragen ob jemand schon erfahrung damit hat ob das vom Finanzamt anerkannt wird oder ob die sich querstellen
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Beitragvon Baloo » So, 17 Nov 2013, 21:14

samulpg hat geschrieben:*auskram*

Hallo ich bin am überlegen meinen Samurai als LKW zuzulassen ha hinten keine Sitze mehr habe und einén erhöhten Laderaum
(unten drunter liegt der Reserverad-Autogastank)

beim tüv bin ich schon gewesen der möchte noch eine trennwand sehen und die Seitenscheiben ersetzten durch Blech etc. (Laderraum geschlossen)

nun wollte ich fragen ob jemand schon erfahrung damit hat ob das vom Finanzamt anerkannt wird oder ob die sich querstellen


ich kann Dir sagen das du das beim TÃœV Eingetragen bekommst.....
aber zu 90% wird das Finanzamt sagen.... :fck: ::nein:: :fck:

ein PKW mit 200kg Zuladung ist kein LKW ....
ausserdem.... warum willst Du das machen? Welche Vorteile hast Du dann?
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Beitragvon muzmuzadi » So, 17 Nov 2013, 21:21

Er braucht dann Sonn- und Feiertags keinen Anhänger mehr anhängen, Zeit zum Ausruhen. :wink: :wink:
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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Beitragvon Mev » So, 17 Nov 2013, 23:06

Sonntags sind mit LKW-Zulassung sämtliche Anhänger egal ob gewerblich oder privat tabu.


Das stimmt nicht ganz!!!

Es gibt ein Paragrafen der erlaubt Sonntags und Feiertage zu fahren wenn das auto zum Bergen/abschleppen gebraucht wird!
Kollege von mir hat es gemacht und durchbekommen!
Einzige was er machen mußte... Seilwinde einbauen und schön die Kopie von den Paragrafen mit fahren!!!

Übrigens, es war Tipp von Tüver ;-)
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Beitragvon muzmuzadi » Mo, 18 Nov 2013, 6:41

Es gibt Möglichkeiten das Fahrverbot zu umgehen, aber nicht bundesweit einheitlich und ohne weiteres.
sebbo hat geschrieben:generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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