Moinsen,
einige Prüfer vergessen leider immer wieder dass die Höhe der AHK bei zulässigem Gesamtgewicht zu messen ist.
Bei einer Fahrwerksänderung ohne Begrenzung des Einfederweges sollte es normalerweise immer ausreichen.
Also den Prüfer unbedingt darauf hinweisen..
Die AHK wird am Rahmen befestigt, ein Bodylift hat also keinen Einfluß auf deren Bodenfreiheit.
Grüße
Peter