Anhängerkupplung zu hoch

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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon pcasterix » Mi, 01 Okt 2014, 20:18

Moinsen,

einige Prüfer vergessen leider immer wieder dass die Höhe der AHK bei zulässigem Gesamtgewicht zu messen ist.
Bei einer Fahrwerksänderung ohne Begrenzung des Einfederweges sollte es normalerweise immer ausreichen.
Also den Prüfer unbedingt darauf hinweisen..
Die AHK wird am Rahmen befestigt, ein Bodylift hat also keinen Einfluß auf deren Bodenfreiheit.

Grüße
Peter
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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon Karchhans » Mi, 01 Okt 2014, 21:15

So war heute nochmal beim TÃœV ohne AHK und er hats eingetragen :)
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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon KleinerEisbaer » Do, 02 Okt 2014, 7:03

Hat er die Anhängelast so gelassen?
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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon Monstersuzi » Do, 02 Okt 2014, 7:28

Ich wurde bisher beim TÜV jedesmal nur darauf hingewiesen das sie zu hoch sei, wurde dann aber sozusagen übersehen 8)
Stell dir vor, du wirfst ne Tomate auf den Boden und schreist: "Los Pikatchu!"

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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon Karchhans » Do, 02 Okt 2014, 19:52

Ja er hat sie gelassen aber in den Schein geschrieben dass diese nur gilt wenn die Kugel sich in der richtigen höhe befinden :-D

naja scheiß drauf
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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon traildriver » Fr, 03 Okt 2014, 9:43

61 cm ich zieh aber auch nur Einachser ungebremst ,also eigentlich egal.
Ich weiss wie Erde schmeckt!
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Re: Anhängerkupplung zu hoch

Beitragvon Chicken » Do, 09 Okt 2014, 12:45

Mein TüV Prüfer hatte damals bei Eintragung von OME +50 und Bodylift +50 auch die AHK im Visir. Er meinte dann er trägt mir alles ein aber nur mit Auflage. Jetzt steht bei mir im Schein -> Auflage: bei Anhängerbetrieb auf waagrechte Stellung achten. <- Da bleibt doch einiges an Freiheit. Entweder AHK passend machen oder den Hänger :-k
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