Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon Schrotti-Ks » Mo, 30 Jul 2018, 14:06

muzmuzadi hat geschrieben:Ganz ehrlich? 5000 € ohne richtigen Kaufvertrag ist schon sportlich.
Mit Kaufvertrag wäre es jetzt einfacher.


Falsch !!! Jetzt ist der Verkäufer in der Beweispflicht das er das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen hat.

Grundsätzlich hat ein Verkäufer 3 mal das Recht der Nachbesserung erst dann kannst du eine Ersatzvornahme machen, also mal eben Reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung schicken läuft soooo nicht

Der Tip mit der zweiten Tüv Untersuchung finde ich gut, dann hat man was in der Hand, ggf. kann man gegen den im U-Bericht genannten Prüfer vorgehen, der wird sich dann bei dem Verkäufer bedanken

Ich habe einen Landwirtschaftlichen Anhänger gekauft mit diversen verschwiegenen Mängeln, habe zu guter Letzt vor Gericht Recht bekommen und so wurde für den Verkäufer der Wagen echt Teuer, meine gering kostenden Vorschläge hat er ja abgelehnt
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon berndhac » Mo, 30 Jul 2018, 15:08

Hallo,

mal eine provokante Frage:
Was kann der "gutgläubige" Verkäufer dafür, dass der TÜV-Prüfer seine Arbeit nicht richtig gemacht hat? Solange man da nicht nachweisen kann, dass da Gefälligkeiten gelaufen sind, sollte das am Kaufvertrag nicht viel Unterschied machen.
Wenn natürlich vom Verkäufer "Mängelfreiheit" zugesichert wurde ist es eine andere Sache.

Wegen Betrug anzeigen bringt erstmal nichts, außer vielleicht Rache oder eine Drohung. Der Angezeigte bekommt eine Menge Ärger (Rechtschutz wenn vorhanden zahlt nicht, bei Betrugsanklage) und vielleicht eine Strafe, aber Du siehst damit auch nicht mehr oder weniger Geld.

Die Schäden durch einen Sachverständigen erfassen lassen (z.B. durch eine neue HU) macht Sinn. Man kann dem Prüfer ja auch hier und da einen kleinen Tip geben, dass der nicht auch etwas übersieht ;-)

Reparieren lassen und dann in Rechnung stellen wird ohne guten Willen nicht so einfach möglich sein - siehe Recht zur Nachbesserung ...

Gruß
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon -BenZi- » Mo, 30 Jul 2018, 15:47

Ich würde den Wohnwagen nicht anfassen sprich reparieren lassen, am Ende sitzt du auf den Kosten. Als aller erstes mal den Verkäufer telefonisch kontaktieren und mit den Mängeln konfrontieren und wie so eine seriöse HU möglich ist nachfragen. Gegebenfalls sieht er es ein, bietet dir an den Wohnwagen zurück zu nehmen oder eben Minderung des Kaufpreises. Stellt er sich quer würde ich eine erneute HU machen (vermutlich wirst du dann aber auch die Plakette entzogen bekommen, also anmelden etc. nicht mehr möglich.) dann Mahnbescheid .. letzte Möglichkeit.. reparieren und als Lehrgeld abhaken.
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon Der Jones » Mo, 30 Jul 2018, 21:23

naja es ist deprimierend aber man bezahlt eben manchmal Lehrgeld. Wir fahren in kürze mit dem Wowa in unseren Jahresurlaub und der ist mir mehr wert als die Kosten der Reperatur. Die Sache mit dem Abdichten mache ich dann nach dem Urlaub selbst und die Bremsen werden diese Woche in der Fachwerkstatt gemacht. So kann ich ja nicht 1800 km fahren.
Die Werkstatt dokumentiert mir bevor sie irgendetwas anfasen die Bremswerte. Mal sehen was da raus kommt, aber ich wette dass es nicht 200daN beidseitig und nicht Hand und betriebsbremse gleich. Das kann einfach nicht sein.
Genau das ist dann mein Hebel. Ich besuche den Verkäufer, sag ihm dass er den Tüv gekauft, überredet oder was weis ich hat. Dass er mich mit Frau und Kind (die waren beim besichtigen auch dabei) wissentlich mit schlechten bremsen vom Hof gelassen hat. Lege dann die Rechnug von den Bremsen und dem Blinker (nur das Sicherheitsrelevante) hin und geb ihm die Möglichkeit das zu begleichen..
Wenn nicht ruf ich die Dekra an und schildere den Fall, den Prüfer auch und schildere dass der Verkäufer nicht zahlt und ich nur deswegen weitere Schritte mache und zu guter letzt eine Anzeige bei der Polizei.
Dann gehe ich warscheinlich leer aus aber aber nix tun geht dann nicht mehr.

Die Sache mit dem Gewerblichen Verkauf ist hinfällig. Das Geschäft läuft auf den Sohn so wie ich das sehe, daher ist es ein Privatverkauf. Allerdings ohne Auschluss der Sachmängelhaftung auf unserer Quittung..!? Ist da was zu machen?
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon DaBonse » Mo, 30 Jul 2018, 22:38

Hi,

denke das es den Umständen entsprechend ein guter Plan ist.

Der Jones hat geschrieben:Die Sache mit dem Gewerblichen Verkauf ist hinfällig. Das Geschäft läuft auf den Sohn so wie ich das sehe, daher ist es ein Privatverkauf. Allerdings ohne Auschluss der Sachmängelhaftung auf unserer Quittung..!? Ist da was zu machen?


Die Gewerblichkeit ist da auch schlecht nachweisbar. Ist ja kein Autohändler und der WoWa könnte ja Privat veräußert worden sein. Auch wenn es natürlich nahe liegt.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob es bei Privaten auch die Sachmängelhaftung gibt. Aber eins ist klar - die zugesicherten Eigenschaften hatte das Produkt nicht. Also muss da auch was zu machen sein. Wenn Du sagst, Frau und Kind war mit dabei, dann hast Du auch Zeugen. Ist zwar nicht so gut wie ein schriftlicher Vertrag, aber auch mündliche Verträge sind gültig. Viel wichtiger ist, dass er keinen Zettel hat wo die Haftung ausgeschlossen ist. Denke da ist er dran, auch wenn das wohl lange dauern wird.

Schönen Urlaub und berichte uns weiter.
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon Mc-Steffen » Di, 31 Jul 2018, 18:24

Also das sind unterschiedlich Baustellen.

1. Wenn er als Händler verkauft hat, gibt es ein Jahr Gewährleistung. Wobei nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt, das heißt du musst dann nachweisen das die Mängel bei Kauf schon bestanden haben. Hier musst du erstmal beweisen das er als Unternehmer gehandelt hat.
2. Macht der TÜV Prüfer eine Moment Aufnahme eines Ist-Zustandes. Jetzt nach fast einem halben Jahr kann keiner mehr sagen oder Nachweisen das der Zustand nicht den Bremswerten entspricht. Du kannst sagen das du kaum gefahren bist aber beweisen kannst du es nicht. Gegenargument zb du hast die Feststellbremse nicht richtig gelöst dadurch entstand ein höherer Verschleiß oder du bist viel mehr Km gefahren.
3. Musst du ihm beweißen das der Feuchtigkeitsschaden damals schon bestanden hat und das er ihn dir bewusst/arglistig verschwiegen hat.

Ich denke nicht das du ohne Anwalt da sehr weit kommst und ob du Erfolg hast ist dann auch fraglich. Sorry wenn ich das nicht so positiv sehe wie meine Vorschreiber. Ohne Rechtschutzversicherung solltest du dir das genau überlegen.

Gruß und viel erfolg
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon Der Jones » So, 05 Aug 2018, 20:48

So.. War heute beim Verkäufer mit der Rechnung und den Unterlagen von Tüv etc..
Habe gesagt der Wagen ist undicht, dazu hat er gleich gesagt dass wusste er nicht. Ok. Als ich gesagt hab die bremsen gehen nicht hat er gleich gesagt die sind neu. Hat er erst machen lassen. Hmm.. Als ich ihm die Unterlagen der Werkstatt gezeigt habe wusste er plötzlich nicht mehr ob die neu sind. Er wusste dann auch nicht mehr wo die HU durchgeführt wurde. Aber es tat ihm natürlich sehr leid (dass er erwischt wurde wahrscheinlich)
Er bezahlt die Rechnung.. Hat er zumindest gesagt. Betrag für die Instandsetzung der Bremsen, Blinker und neue Reifen 716 Lappen. Damit lass ich ihn vom Haken und unternehme nichts weiter.

Bremswerte übrigens sowas wie 130 / 0 vorher
Und 290/300 nachher. Die alten Beläge sind definitiv alt (Rost) und eine Seite ohne Belag. Federn zerbrochen und Beläge abgerissen / abgeschliffen.
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Re: Wohnwagen mit falschem Tüv gekauft?!

Beitragvon DaBonse » So, 05 Aug 2018, 22:42

Gratuliere. Vom Urlaub schon zurück oder jetzt entspannt in den Urlaub?
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