muzmuzadi hat geschrieben:Ganz ehrlich? 5000 € ohne richtigen Kaufvertrag ist schon sportlich.
Mit Kaufvertrag wäre es jetzt einfacher.
Falsch !!! Jetzt ist der Verkäufer in der Beweispflicht das er das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen hat.
Grundsätzlich hat ein Verkäufer 3 mal das Recht der Nachbesserung erst dann kannst du eine Ersatzvornahme machen, also mal eben Reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechnung schicken läuft soooo nicht
Der Tip mit der zweiten Tüv Untersuchung finde ich gut, dann hat man was in der Hand, ggf. kann man gegen den im U-Bericht genannten Prüfer vorgehen, der wird sich dann bei dem Verkäufer bedanken
Ich habe einen Landwirtschaftlichen Anhänger gekauft mit diversen verschwiegenen Mängeln, habe zu guter Letzt vor Gericht Recht bekommen und so wurde für den Verkäufer der Wagen echt Teuer, meine gering kostenden Vorschläge hat er ja abgelehnt