von Offroad Events » Di, 01 Mai 2012, 20:52
Aussage meines TÜV Prüfers: Wenn die Winde die Fahrzeugmaße nicht verändert ist sie, in D, nicht eintragungspflichtig. Steht sie über müssen die veränderten Fahrzeugabmessungen eingetragen werden, FALLS sie über den Maßen im Fzg Schein liegen. Hier ist oftmals Länge von-bis, z.B. Ersatzrad oder ohne, eingetragen. Einziges Problem könnte die Vorderachslast beim Samurai werden, die ist ab Werk nicht gerade großzügig bemessen.
Internet Foren sind eine typische Erscheinung der Generation ADS & SMS. Für einen Brief zu faul, für einen kompletten Satz zu dumm und für korrekte Grammatik zu cool.
Wenn das Leben dir eine Zitrone schenkt, frag nach Salz und Tequila !